Der rechtliche Unterschied
Angebot: Ein Angebot ist rechtlich bindend. Wenn du es annimmst, entsteht ein Vertrag zu den genannten Konditionen. Der Handwerker kann den Preis nicht einseitig erhöhen, es sei denn, der Leistungsumfang ändert sich.
Kostenvoranschlag: Ein Kostenvoranschlag ist nach § 650 BGB keine verbindliche Preiszusage. Der Handwerker muss dich informieren, wenn sich abzeichnet, dass der Endpreis mehr als 20 % über dem Voranschlag liegt. Aber: Bis zu dieser Grenze hast du kaum Handhabe.
Das bedeutet: Aus einem Kostenvoranschlag über 15.000 Euro kann problemlos eine Schlussrechnung von 17.999 Euro werden, ohne dass der Handwerker rechtlich falsch gehandelt hat.
Was steht in deinem Dokument?
Schau genau hin:
- "Angebot", "Offerte", "Angebot gemäß Anfrage" = in der Regel bindend
- "Kostenvoranschlag", "KVA", "Schätzung", "ca.-Preis" = nicht bindend
- Manche Dokumente enthalten gar keine Bezeichnung = rechtlich unklar, tendiert zum Kostenvoranschlag
Wann darf der Preis beim Kostenvoranschlag überschritten werden?
Theoretisch bei unvorhergesehenen Leistungen. In der Praxis wird das gerne weit ausgelegt: "Der Estrich war in schlechterem Zustand als gedacht." "Die Rohre waren korrodiert." "Die Wand ist dicker als geplant."
Solche Aussagen können berechtigt sein. Sie können aber auch Nachträge sein, die sich ein erfahrener Handwerker hätte denken können. Das ist schwer zu beweisen.
So schützt du dich
Option 1: Fordere ein Angebot statt eines Kostenvoranschlags. Viele Handwerker wechseln die Bezeichnung, wenn man darum bittet. Damit wird der Preis verbindlich.
Option 2: Lass dir eine Kostenobergrenze bestätigen. "Bitte bestätigen Sie schriftlich, dass die Gesamtkosten 16.000 Euro nicht überschreiten, außer bei schriftlich vereinbarten Nachträgen." Das ist zumutbar und legitim.
Option 3: Halte alle mündlichen Zusagen schriftlich fest. Wenn der Handwerker am Telefon sagt "das kostet ungefähr 12.000 Euro", schreib ihm eine E-Mail: "Wie besprochen gehe ich von ca. 12.000 Euro aus." Damit dokumentierst du seine Aussage.
Nachträge erkennen und einordnen
Nachträge sind Zusatzleistungen, die beim ursprünglichen Angebot nicht berücksichtigt waren. Sie sind grundsätzlich legitim, wenn:
- Die Ursache tatsächlich unvorhersehbar war
- Der Handwerker dich rechtzeitig informiert hat
- Du den Nachtrag vor der Ausführung akzeptiert hast
Problematisch ist: In der Praxis werden viele Nachträge mündlich besprochen und erst auf der Schlussrechnung sichtbar. Dein Schutz: Verlang, dass jeder Nachtrag schriftlich bestätigt wird, bevor der Handwerker ihn ausführt.
Preisbindung und Angebotsgültigkeit
Ein Angebot hat meistens eine Gültigkeitsfrist, oft 30 oder 60 Tage. Wenn du das Angebot nach Ablauf annimmst, ist der Handwerker nicht mehr daran gebunden. Achte also auf das Datum und nimm rechtzeitig an.
Was tun, wenn die Schlussrechnung viel höher ist?
1. Verlange eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrkosten 2. Prüfe, ob die Mehrkosten tatsächlich Nachträge oder Preiserhöhungen für ursprüngliche Positionen sind 3. Bei einem Angebot: Zahle nur den vereinbarten Preis und weise Mehrforderungen schriftlich zurück 4. Bei einem Kostenvoranschlag über 20 % Überschreitung: Verlange Erklärungen und zitiere § 650 BGB
Fazit
Bestehe auf einem "Angebot", nicht auf einem "Kostenvoranschlag". Vier Buchstaben machen den Unterschied zwischen einem verbindlichen Preis und einer unverbindlichen Schätzung.